Anrechnungsbescheid
Anrechnungen bisheriger Ausbildungen verkürzen die Studiendauer
Jetzt noch Ihre bisherigen Kurs/Studienleistungen für den MBA anrechnen. Letztmalige Verlängerung kostenlose Anrechnungsbescheide bis 29.02.2012!
Haben Sie bereits Kurse oder ein FH/UNI-Studium (Mag., BA, Dipl.-Ing.), eine Matura (HTL, HAK, HBLA) oder Prüfungen an außer-/ universitären Einrichtungen (WIFI, BFI, etc.) positiv abgeschlossen?
Dann können Sie jetzt noch einen kostenlosen Anerkennungsbescheid für Ihre Vorleistungen anfordern. Erbrachte Studienleistungen werden gemäß § 78 Universitätsgesetz 2002 idgF durch den wissenschaftlichen Leiter angerechnet, wenn sie in Art, Form und Umfang vergleichbar sind.
Wie bekomme ich meinen Anerkennungsbescheid?
Senden Sie uns Ihre Unterlagen/Zeugnisse via Mail an ingrid.schmid(at)partner.wwedu.com zu. Bei Studienabschlüssen benötigen wir die Diplomurkunde. Bitte vergessen Sie auch nicht auf Gewerbescheine, Unternehmerprüfung, Bilanzbuchhalter, Trainerausbildung etc..
Sie erhalten innerhalb weniger Werktage einen kostenlosen Bescheid via Mails zugestellt und wissen somit bereits vor Anmeldung zu Fernlehrgang am Joseph Schumpeter bzw. Hans Sachs Institut, wie viele Prüfungen Sie noch ablegen müssen und mit welcher Studiendauer Sie rechnen können.
Jede Anrechnung verkürzt die Studiendauer!
Maximal mögliche Anrechnung auf MBA Studium am Joseph Schumpeter Institut: max. 10 Kurse (60 ECTS)
Maximal mögliche Anrechnung bei den akademischen Lehrgängen am Joseph Schumpeter Institut: max. 7 Kurse (42 ECTS)
Der Studienstart im Partnerprogramm der TUAS ist weiterhin ohne Befristungen möglich! Hier geht's zum TUAS e-MBA Studium.
Anrechnungen sind auch hier möglich - allerdings erst NACH einer erfolgreichen Aufnahme in das eMBA Programm der TUAS.
Umstellung auf unsere neuen Universitätslehrgänge im Laufe des Jahres 2012
Jetzt starten bedeutet:
- kein verpflichtendes Fremdsprachenmodul
- keine verpflichtende Präsentation der Master Thesis / Diplomarbeit
- Umfangreiche Anrechnungsmöglichkeiten
- MBA Studiengebühr: EUR 6.000 (anstelle EUR 7.200 in unseren neuen Universitätslehrgängen)
- Akkreditiert vom österr. Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
- Studienabschluss bei den Lehrgängen universitären Charakters mit Nutzung von Anrechnungsmöglichkeiten muss bis 31. 12. 2012 erfolgen
- kostenlose Studien-Beschleunigungsprogramme in Präsenz
- vom Wirtschaftsmagazin Gewinn zu den besten Fernausbildungsanbietern Österreichs gereiht (Gewinn 11/2010, S. 96).
Anrechnungsbescheid anfordern!
Jetzt noch einen Bescheid für folgende Studienprogramme anfordern! (nur 1 Bescheid pro Person)
- MBA in General Management
- MBA Unternehmensfuehrung
- MBA Unternehmensrechnung – Controlling
- MBA Immobilienmanagement
- MBA Gesundheitsberufe
- MBA Coaching/Training/Schulung
- MBA Finanz- und Vermoegensberatung
- MPA (Master of Public Administration)
- Akad. Lehrgang Public Management
- Akad. Lehrgang Betriebsorganisation
- Akad. Lehrgang Finanzcoaching
- Akad. Lehrgang Immobilienmanagement
- Akad. Lehrgang Unternehmensrechnung – Controlling
Wir sind für Ihre Fragen da!
Ihre Studienberatung freut sich über Ihre Fragen!
Für Auskünfte zum Studium, Voraussetzungen, Anrechnungen und Anmeldungen steht Ihnen Frau Schmid gerne mit Rat und Tat zur Verfügung!
Telefonische Beratung:
T: +43 (0)732 77 38 55 81
M: +43 (0)676 898 778 810
Werktags von 9 - 13 Uhr
Mailen Sie uns Ihre Fragen an ingrid.schmid(at)partner.wwedu.com
Gerne laden wir Sie zu einem persönlichen Studienberatungsgespräch in unserer Beratungsstelle in Linz ein und freuen uns, Ihre individuellen Studienpläne mit Ihnen persönlich zu besprechen!
Termin nach Vereinbarung.
Allgemeines zum Anrechnungsbescheid
Die Erstellung eines Bescheids dauert zwischen 1 und 2 Wochen.
Er wird Ihnen Auskunft über angerechnete Module geben und den verbleibenden Anteil des Studiums auflisten.
Zur Anrechnung können Zeugnisse herangezogen werden, deren Inhalte auf akademischen Niveau sind, einen Mindestumfang von 2/3 des entsprechenden WWEDU-Moduls aufweisen (z.B. in ECTS) und mit einer Abschlussprüfung belegt sind. Anrechnungen auf Grund von Teilnahmebescheinigungen, Berufserfahrung oder Zeugnissen auf nicht akademischen Niveau beziehungsweise mit zu geringen Leistungsumfang sind nicht möglich.
Anrechnungen sind teilweise auch möglich aus erworbenen Befähigungsprüfungen ausgewählter Gewerbe.
Erbrachte Studienleistungen werden gemäß § 59 UniStG durch den wissenschaftlichen Leiter angerechnet, wenn sie in Art, Form und Umfang vergleichbar sind. Insofern Sie bereits ein ordentliches Studium abgeschlossen haben, können Sie einen Antrag auf Anrechnung sich überschneidender Kurse mit dem MBA-Studienplan stellen (max. bis zu 10 Kurse/60 ECTS).
Positiv beurteilte Prüfungen, die Studierende an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, einer berufsbildenden höheren Schule, einer Höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung, in Studien an anerkannten inländischen Bildungseinrichtungen, deren Zugang die allgemeine Universitätsreife erfordert, oder in einem Lehrgang universitären Charakters abgelegt haben, sind auf Antrag des Studierenden iSd § 78 Universitätsgesetz schriftlich anzuerkennen, soweit sie den im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind und wenn die ECTS-Anrechnungspunkte gleich sind oder nur geringfügig abweichen.
Solche Anerkennungen können im Curriculum generell festgelegt werden. Der Antrag auf Anerkennung ist schriftlich bei der Studienleitung einzubringen. Um die Lehrpläne von Ihrem vorangegangenen Studium mit unserem MBA-Studienplan zu vergleichen, benötigt die Studienabteilung Ihre Zeugnisse der bereits abgelegten Kurse mit Angabe der Semesterstunden oder ECTS.
Selbiges gilt auch für Anrechnungen erbrachter Leistungen auf die akademischen Lehrgänge (max. 7 Kurse/42 ECTS).
Die letztgültige Entscheidung über das Ausmaß der Anrechnungen obliegt der Studienleitung der WWEDU.





